AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura

für Handelsgeschäfte, Beratungs-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen

1. Allgemeines

Für alle, auch in der Zukunft abgeschlossene, Geschäfte gelten die folgenden Bedingungen. Diese haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Im Zuge der Angebotslegung erfolgt aber jedenfalls der Verweis darauf. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.

Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme und -Durchführung nicht Vertragsinhalt.

Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird. Proben, Muster, Abbildungen und Maßangaben physisch, online und in Schriftwerk sind Annäherungswerte und keine Beschaffenheitsgarantien. Natürliche Schwankungen in Farbe und Geruch bei Chemischen Produkten sind rohstoff- und herstellungsbedingt gegeben. Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung bis 10% von der Zusage oder Garantie abweicht. Änderungen in Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarungen erst mit Lieferung oder schriftlicher Auftragsbestätigung von der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura zustande. Der Kunde bleibt einen Monat an seine Bestellung gebunden. Mündliche Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden für die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Enthält die Annahmeerklärung oder Lieferbescheinigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, wenn dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2. Bezahlung

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab eigenem, oder beauftragten Lager, oder Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, sonstige Angaben und Nebenkosten, sowie Umsatzsteuer. Mangels besonderer Vereinbarung gelten jeweils die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura.

Bei Neukunden, Erstkunden, oder sonstigen berechtigten Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, kann die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura Vorauszahlung, oder eine Sofortüberweisungsmethode im Online-Shop, verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Lieferungen geltend machen. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Bezahlung unserer Waren erfolgt direkt auf das Firmenkonto unseres Unternehmens. Es gelten die jeweils im Angebot schriftlich vereinbarten Zahlungs- und Lieferkonditionen. Ansonsten gelten die Standardbedingungen mit

  • Zahlungsziel. 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
  • Verzugszinsen 12 % p.a. ab Verzug bis Zahlungseingang (selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug)
  • Mahnspesen 5 € netto je Mahnung

Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort für die entsprechende Zahlungsmethode angeführten Bedingungen.

3. Lieferung

Lieferzeitangaben sind nur annähernd und unverbindlich, sofern sie von der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist gilt eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das eigene oder beauftragte Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen etc. und auch nicht vor Eingang einer Vereinbarten Anzahlung. Dies gilt nicht, soweit die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura die Verzögerung zu vertreten hat.

Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik oder Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die die eigene Fertigung, oder die beauftragte, sowie jene von Vorlieferanten erschweren, geben der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura, sofern diese dies nicht zu vertreten hat, das Recht, die Lieferzeiten entsprechend der Beeinträchtigung zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura, oder von ihr beauftragte Lieferanten oder Produzenten, baldmöglichst mit.

Die gehandelten chemischen Produkte werden vor der Versendung gewogen und geprüft. Der Empfänger erkennt das durch unsere Lieferwerke festgestellte Gewicht als verbindlich an. Der Lkw - Zufuhr erfolgt mit Spediteuren unserer Wahl. Abholungen in eigenem oder beauftragtem Lager, sind nach Absprache möglich. Im Schadensfall sind Reklamationen innerhalb von 48 Stunden einzureichen. Kurzfristige Änderungen, sowohl des Produktes, als auch des Bestimmungsortes, sind nur nach Abstimmung mit der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura , oder dem beauftragten Lager, möglich. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung.

Der Versand erfolgt CPT, das heißt ohne Gewährleistung der günstigsten Versandart auf Kosten und Gefahr des Kunden, sobald die Sendung eigenes oder beauftragtes Lager verlässt. Dies gilt auch bei Transport durch eigene Fahrzeuge oder bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar, aber jedenfalls, wenn eine Bestellung aus verschiedenen eigenen oder beauftragten Lagern erfolgt.

Leergebinde bis einschließlich 20 l Kanister sind ARA entpflichtet und können bei der für den Kunden zuständigen Abfallsammelstelle unentgeltlich zur Entsorgung abgegeben werden. Leergebinde betreffend 200 l Fass, 600 und 1000 l IBC werden Mangels besonderer Vereinbarung gegen eine Gegühr von € 25,- je Stück im Auftrag der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura vom beauftragten Lieferanten/ Lagerhalter oder einem von diesem beauftragten Transportunternehmen abgeholt.

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, so sind ist die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura berechtigt, entweder die Ware in eigenen oder beauftragten Lagern einzulagern, wofür die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura eine Lagergebühr in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann und die Ware anderwärtig verwerten.Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware eigenes, oder beauftragtes Lager, oder Werk, verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura noch andere Leistungen, wie z.B. die Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat. Verzögert sich, oder unterbleibt der Versand infolge Umständen, die die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Preise

Bei Bestandskunden gelten die im schriftlichen Angebot festgehaltenen Preise vor Erstbezug innerhalb der angegebenen Gültigkeit. Mangels einer Regelung gilt eine Angebotsgültigkeit für die Dauer von vier Wochen ab Datum der Angebotslegung. Nach erfolgtem Ersteinkauf gelten die im Angebot vereinbarten Preise weiter, bis zur schriftlichen Information der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura über eine erforderliche Preisanpassung.

Im Falle von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen gelten mangels anderer Regelungen bei Bestandskunden die im schriftlichen Angebot festgehaltenen Preise, Stunden- oder Tagessätze vor Auftragsstart innerhalb der angegebenen Gültigkeit. Mangels einer Regelung gilt eine Angebotsgültigkeit für die Dauer von vier Wochen ab Datum der Angebotslegung. Nach erfolgtem Auftragsstart gelten die im Angebot vereinbarten Preise weiter, bis zur schriftlichen Information der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura über eine erforderliche Preisanpassung. Sind Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen in einem Paket mit Handelsleistungen inkludiert, ist dies im Angebot über die dinglichen Waren schriftlich festgehalten.

Für alle anderen Kunden, Einmal- und Gelegenheitskunden gelten zeitlich gestaffelte Preise. Es gelten die für den jeweiligen Liefermonat gültigen Preise, sofern keine Sonderregelung vereinbart wurde. Aufgrund unvorhergesehener Verteuerung der Rohstoffe und Transportkosten können die Preise kurzfristig angehoben werden. Der Käufer ist dann berechtigt innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten.Bei zu erbringender Werkleistung, Beratung, Schulung, oder sonstiger Dienstleistung, wird mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstanden Aufwand in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde gerechnet. Wird gegen unsere Rechnung kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Wir sind berechtigt, ungerechtfertigt abgezogene Skontobeträge rückwirkend für die letzten beiden Geschäftsjahre zurückzufordern.

6. Beanstandungen

Der Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen oder wird die Ware verbraucht, geöffnet, umgefüllt, vermischt, oder sachwidrig gelagert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Der Mangelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. (Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung).

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Kosten und Spesen das Eigentum der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese vorher unter der Anführung des Namens bzw. der Firma und der genaueren Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura der Veräußerung zugestimmt hat. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, wäre den Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht mehr durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichtet sind.

Im Falle des auch nur teilweisen Lieferungsverzugs stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura die Ware auf Kosten des Käufers jederzeit abholen kann.Im Falle des Verzuges ist die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen durch den Käufer für den Verkäufer, oder dessen beauftragtes Werk. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer, oder dem beauftragten Werk, gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer, oder dem beauftragten Werk, das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Waren. Erwirbt im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren der Käufer das Alleineigentum, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentumsrecht des Käufers an der einheitlichen Sache bzw. an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen enthaltenen Waren auf den Verkäufer, oder dessen beauftragtes Werk, übergeht oder dass der Verkäufer, oder dessen beauftragtes Werk, diese Sachen unentgeltlich verwahrt.

Der Verkäufer, oder dessen beauftragtes Werk, verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es bleibt der Wahl des Verkäufers, oder dessen beauftragtes Werk, vorbehalten, welche Sicherheiten er freigeben will. Soweit die vorstehenden Bedingungen über den Eigentumsvorbehalt mit den übrigen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, oder dessen beauftragtem Werk, nicht in Einklang stehen, gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. So eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Schutz von geistigem Eigentum

Konzepte, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung Stellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich, unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangen Wissens Dritten gegenüber.

9. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen in denen von Gesetzes wegen auf Wandlung zusteht, behält sich die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura vor, den Gewährleistungsanspruch nach Wahl der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura, oder dessen beauftragtes Werk, durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe nach Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht, oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden.

11. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" im Sinne des Produkthaftungsgesetzes- PHG gegen die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

12. Aufrechnung

Eine Aufrechnung von Ansprüchen der Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura gegen Forderungen, welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

13. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

14. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für all Lieferungen und Zahlungen ist der Gerichtsstand Wels (A-4600). Die Hygienewerkstatt e.U. Bernhard Gura darf jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen. Sollten einzelnen Punkte dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Punkte bzw. der übrigen Teile nicht (salvatorische Klausel). Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die vom wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Es gilt österreichisches Recht.

16. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.

Stand: 1.4.2016